Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Nutzungsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des über das Internet der: sipkom, postbox 16002, 8018 CapeTown, South Africa (nachfolgend: "sipkom") angebotenen Internet-Telefondienstes und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (nachfolgend: "Telefondienst").
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der sipkom und dem Vertragspartner (im Folgenden Kunde) über für Privatkunden konzipierte Internet-Telefoniedienstleistungen sowie mit diesen im Zusammenhang stehende Leistungen.
1.3 Der Dienst von sipkom gilt für Privatpersonen sowie Geschäftskunden. Eine Inanspruchnahme des sipkom Angebotes im Rahmen einer Nutzung oder zur Erfüllung von gewerblichen Zwecken ist zulässig. Reselling von sipkom Produkten nur außerhalb der Konkurrenz zu unseren Produkten. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannte Reglung ist sipkom berechtigt, den Zugang zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
1.4 sipkom ist mit einer Nutzung ihres Telefondienstes durch den Teilnehmer nur bei Geltung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen einverstanden. Der Teilnehmer erkennt diese allgemeinen Nutzungsbedingungen mit der Anmeldung bzw. Inanspruchnahme des Telefondienstes von sipkom an.
1.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Der Teilnehmer hat jegliche Änderung seines Namens, seiner Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Bankverbindung sipkom unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzung von den Diensten von sipkom kann nur erfolgen, wenn der Nutzer über 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter vorliegt. Mit der Inanspruchnahme der Dienste oder Produkte von sipkom versichert der Nutzer, dass er volljährig ist oder die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter vorliegt.
2. Gegenstand des Telefondienstes von sipkom
2.1 sipkom ermöglicht Kunden über das Internet zu telefonieren. Zu diesem Zweck betreibt sipkom den Internetauftritt www.sipkom.com sowie die zur Erbringung dieser Dienste nötigen technischen Einrichtungen. Die zum Telefonieren erforderliche Hard- und Software kann über die sipkom Webseite bezogen werden.
2.2 Die von sipkom angebotene Leistung besteht aus der Weiterleitung eines Telefongespräches von einem gemieteten Teilnehmernetzanschluss über das Internet an den Kunden. sipkom stellt keinen Teilnehmernetzanschluss bereit. sipkom behält an den Rufnummern das Eigentumsrecht. Eine Zuteilung von Rufnummern an den Kunden erfolgt nicht.
2.3 Soweit sipkom kostenlose Dienste und Leistungen anbietet, hat der Kunde auf deren Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. sipkom kann solche, bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit einstellen, ändern oder kostenpflichtig anbieten. Hieraus ergibt sich für den Anwender kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
2.4 Hat der Teilnehmer bei sipkom die Gelegenheit, elektronische Nachrichten über das Internet zuversenden , weist sipkom ausdrücklich daraufhin, dass eine Überprüfung der über sipkom empfangenen und gesendeten Nachrichten unzulässig ist. sipkom kann insbesondere nicht ausschließen, dass Nachrichten rechts- bzw. sittenwidrige Inhalte enthalten und ist daher nicht verantwortlich für den Inhalt der Nachrichten.
2.5 Der Umfang der Leistungen des von sipkom angebotenen Telefondienstes ist jederzeit unter www.sipkom.com abrufbar. sipkom ist berechtigt, Leistungsinhalte und Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von sipkom für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen, behördlichen Auflagen oder anderen hoheitlichen Maßnahmen erforderlich ist.
2.6. Termine und Fristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch sipkom verbindlich. Voraussetzung ist die rechtzeitige Erfüllung Voraussetzungen und Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden.
2.7. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen entbinden sipkom während ihrer Dauer von der Pflicht zur Leistung. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
3. Vergütung
3.1 Die Kosten für den Erwerb Hard- und Software für die Internet-Telefonie sind dem jeweils gültigen Leistungsangebot zu entnehmen.
3.2 Gerät der Teilnehmer mit seiner Zahlung in Verzug, so ist sipkom berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens durch den Teilnehmer, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinnsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt sipkom ausdrücklich vorbehalten.
3.3 sipkom ist berechtigt, die Preise jederzeit nach Vorankündigung mit einer Frist von 2 Wochen zu ändern. Der geänderte Preis gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen dem geänderten Preis widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen/Preisen fortgesetzt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
3.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Preise Festpreise.
3.5 sipkom ist im Verzugsfall berechtigt, die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrungen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
3.6 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen sipkom an Dritte ist ausgeschlossen.
3.7 Zu Aufrechnungen oder der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Teilnehmer nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von sipkom schriftlich anerkannt worden ist.
3.8 sipkom kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit abgegeben hat, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder eine vergleichbares Verfahren unter einer anderen Rechtsordnung eröffnet worden ist, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder andere konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bestehen.
4. Software
Soweit dem Teilnehmer durch sipkom Software zur Verfügung gestellt wird, erhält der Teilnehmer hieran eine nicht-exklusive und nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software für die Inanspruchnahme des Telefondienstes von sipkom . Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist die Anfertigung von Kopien und die Weitergabe von Kopien urheberrechtlich geschützter Software untersagt.
5. Pflichten des Teilnehmers
5.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Telefondienst von sipkom nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen sowie den anerkannten Internet-Standards zu nutzen.
5.2 Insbesondere ist dem Teilnehmer ausdrücklich untersagt, fremde Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Patentrechte, etc.) zu verletzen, den Telefondienst zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen oder Inhalte beleidigenden, verleumderischen oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten.
5.3 Weiterhin ist dem Teilnehmer untersagt, in fremde EDV-Systeme oder Teile hiervon einzudringen („Hacken"), Dienste oder Systeme Dritter unerlaubt abzutasten („Port-Scanning") sowie unaufgefordert unerwünschte Daten in größeren Mengen oder an einen größeren Personenkreis zu versenden („Spamming").
5.4 Im Fall eines Verstoßes des Teilnehmers gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist sipkom berechtigt, sämtliche Materialien und Daten, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, zu entfernen sowie sonstige Maßnahmen zu treffen, um Rechtsverletzungen zu verhindern.
5.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sipkom von sämtlichen Forderungen Dritter, die im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Benutzung des Telefondienstes durch den Teilnehmer gegen sipkom geltend gemacht werden, freizustellen sowie sämtliche sipkom dadurch entstehenden Kosten (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten) zu ersetzen.
5.6 Verstößt der Kunde gegen die in Ziff. 5.1. bis 5.5. genannten Pflichten, ist sipkom nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen.
5.7 sipkom behält sich das Recht vor, den Dienst des Kunden ohne Ankündigung abzuschalten, sofern erhebliche, nachhaltige Störungen am sipkom Netzwerk drohen.
5.8 sipkom ist bestrebt, den Teilnehmern eine jederzeitige reibungslose Funktionsfähigkeit der angebotenen Dienste zu gewährleisten. Zu diesem Zweck akzeptiert der Teilnehmer Wartungs zeiten, in denen es möglicherweise zu kurzfristigen Einschränkungen einiger Dienste kommen kann .
6. Tarife und der Gesprächsguthaben / Verfall bei Nichtnutzung
6.1 Eine Vorauszahlung bewirkt eine befristete Gültigkeit des vorausbezahlten Betrages. Die maximale Gültigkeitsdauer des vorausbezahlten Betrages beträgt 12 Monate.
6.2 Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer kann diese durch eine weitere Zahlung verlängert werden und ein ggf. vorhandenes Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der neuen Gültigkeitsdauer weiterhin nutzbar.
6.3 Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird Ihr sipkom Account permanent deaktiviert. Ein eventuell vorhandenes Restguthaben verfällt und kann vom Kunden nicht wieder nutzbar gemacht werden.
6.4 Auf Kundenwunsch deaktiviert sipkom Ihren sipkom Account auch vor Ablauf des Gültigkeitsdauer permanent, jedoch gilt Ziff. 6.3 Satz 2 dementsprechend.
6.5 sipkom ist berechtigt Grundgebührfreie und Anmeldegebührfreie Verträge zu kündigen, sofern der Kunde sein Gesprächsguthaben nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erstanmeldung auflädt. Der Kunde ist ausdrücklich berechtigt sich bei Interesse nach seiner Kündigung erneut anzumelden.
6.6 sipkom ist berechtigt den Vertrag mit einer Frist von einem Monat ohne Angaben von Gründen zu kündigen. sipkom erstattet in diesen Fall ein vorhandenes Restguthaben auf Antrag des Kunden.
7. Datenschutz
7.1 sipkom verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägigen datenschutz-rechtlichen Bestimmungen. Insbesondere wird sie personenbezogene Daten des Teilnehmers wie Namen, Anschrift oder E- Mail-Adressen nur insoweit erheben, verarbeiten oder nutzen, als dies für eine Nutzung des Telefondienstes von sipkom sowie zur Abrechnung erforderlich ist, und diese insbesondere nicht an Dritte weitergeben. Der sipkom Kunde erklärt sich damit einverstanden, schriftlich, elektronisch oder fernmündlich von sipkom oder einem zuständigen Vertriebspartner kontaktiert zu werden, sofern es der Inanspruchnahme oder der Verbesserung des Services dient .
8. Haftung
8.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche gegen sipkom ausgeschlossen, falls die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8.2. Sofern sipkom leicht fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3. Soweit die Haftung von sipkom ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der von sipkom. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt sipkom unbenommen.
8.4. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von sipkom auf Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
8.5. sipkom haftet nicht für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden in das Telekommunikationsnetz von sipkom, die technische Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden entstanden sind. sipkom haftet ebenfalls nicht für Schäden aufgrund fehlerhafter, unsachgemäßer Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme der Leistung erforderlichen Geräte oder Systemkomponenten durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte sowie für Schäden, die durch die fehlende Beachtung oder Einhaltung der in Leistungsbeschreibungen oder sonstigen Produktinformationen vorgegebenen Hinweise und Bestimmungen entstanden sind.
8.6. Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von sipkom liegenden Störung entstehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber sipkom. Bis zum Wegfall der Störung ist sipkom von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten befreit.
8.7. sipkom haftet nicht für Vermögensschäden, die durch eine Unterbrechung oder Störung des Dienstes entstanden sind.
9. Vertragslaufzeit, Kündigung
9.1 Der Vertrag kommt mit Annahme des Kundenantrages durch sipkom oder mit der ersten Erfüllungshandlung von sipkom zustande.
9.2 Der Zugang des Kundenangebotes wird durch sipkom unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Kundenantrages dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
9.3 sipkom kann die Annahme des Kundenantrages generell ablehnen.
9.4 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind.
9.5 Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis kalendertäglich mit sechs Tagen Frist kündbar.
9.6 Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung dieser Frist gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, bei gleich bleibender Kündigungsfrist.
9.7 Wird während der Vertragslaufzeit eine Änderung der Dienste vereinbart, beginnt ab dem Zeitpunkt des Wechsels eine neue Mindestvertragslaufzeit, die der ursprünglich vereinbarten entspricht.
9.8 sipkom ist zur außerordentlichen Kündigung eines Dienstes berechtigt, wenn Dritte Verträge über zur Erbringung des jeweiligen Dienstes unbedingt nötige Vorprodukte gegenüber sipkom ohne Verschulden von sipkom kündigen.
9.9 sipkom hat ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht, wenn der Kunde wesentliche Vertragsverletzungen begeht und dieses Verhalten trotz Aufforderung durch sipkom nicht unverzüglich unterlässt beziehungsweise gegebenenfalls rückgängig macht. Davon umfasst ist die Nutzung der Dienste von sipkom in betrügerischer oder sonst strafrechtlich relevanter Absicht oder die Manipulation an von sipkom zur Verfügung gestellten technischen Geräten und Einrichtungen.
10. Bonitätsprüfung
10.1 sipkom behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei einer Wirtschaftsauskunftei ihrer Wahl Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und dieser Daten aufgrund nichtvertragsgemäßer Abwicklung zu melden. Der Kunde kann bei dem für ihn zuständigen Institut, dessen Name und Anschrift sipkom dem Kunden auf Anfrage mitteilt, Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
11. Lieferbedingungen
11.1 sipkom bestimmt Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.
11.2 Rücksendungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt.
11.3 Die Gefahrenübernahme wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geregelt.
11.4 Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über und die Ware wird berechnet.
11.5 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die sipkom nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald sipkom ihn von der Versandbereitschaft schriftlich oder mündlich verständigt hat. Gelieferte Waren sind, auch wenn sie mangelhaft sind, vom Kunden unabhängig von bestehenden Gewährleistungsansprüchen abzunehmen.
11.6 Falls nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde die Kosten für die übliche Verpackung. Wünscht der Kunde eine Änderung der üblichen Verpackung, so trägt er insoweit die entstehenden Mehrkosten.
11.7 Versandvorschriften des Bestellers sind für sipkom nur verbindlich, wenn sipkom sie schriftlich bestätigt hat.
11.8 sipkom schließt eine Transportversicherung nur auf schriftliche Anforderung und nur auf Kosten des Kunden ab.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Auf diesem Vertrag findet ausschließlich Recht von South Africa Anwendung.
12.2 sipkom behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Nutzer verpflichten sich, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Mit jeder Nutzung des Services erklären sich die Nutzer mit der jeweils gültigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.





