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Was kosten Überweisungen von Deutschland nach Österreich?

Überweisung innerhalb der EU
Innerhalb der Europäischen Union (EU) wurden die Kosten für die Überweisung zum 1. Juli 2003 erheblich gesenkt. Grund hierfür ist die EU-Verordnung mit der Nummer 2560/2001. In Artikel 3 dieser Vorschrift steht, dass Kreditinstitute seit dem 01.07.2003 für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union ihren Kunden lediglich die Gebühren in Rechnung stellen dürfen, die sie für Überweisungen im Inland kassieren. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Überweisungen in die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der EWR besteht aus den 25 EU-Mitgliedsstaaten und den Ländern Norwegen, Liechtenstein und Island.

Um eine EU-Überweisung zum Inlandstarif auszuführen, muss es sich aber um eine "EU-Standardüberweisung" handeln. Nach einem Informationsblatt der Deutschen Bundesbank müssen dabei folgende Kriterien erfüllt sein:

  • die Überweisungswährung ist Euro
  • Überweisung innerhalb der EU-/EWR-Staaten
  • Betrag bis max. 50.000,- Euro
  • Angabe der gültigen internationalen Bank-Kontonummer (IBAN) des Begünstigten
  • Angabe des gültigen SWIFT-Bank-Identifier-Code (BIC) des Kreditinstitutes des Begünstigten
  • Entgeltregelung ist "Share" (Entgeltteilung; Überweisender trägt Entgelte der eigenen Bank, Begünstigter trägt die übrigen Entgelte und Auslagen)
Erstellt: Montag, 08. Juni 2009
Letzte Bearbeitung: Montag, 08. Juni 2009
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Zugewiesene Kategorie(n): Bezahlung