Wie viele Durchwahlen darf mein Anlagenanschluss bekommen?
Rufnummern sind knapp - darum hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einer zu großzügigen Vergabe von Nummern einen Riegel vorgeschoben.
Bei der Beantragung eines durchwahlfähigen Anlagenanschlusses sind wir daher angehalten, die maximale Anzahl der vergebenen Durchwahlen nach einem festgelegten Schlüssel zu berechnen, der sich nach der Anzahl der Nutzkanäle (gleichzeitig mögliche Gespräche) richtet. Um den Anforderungen von VoIP gerecht zu werden, ermitteln wir den Bedarf anhand der beim Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite und VoIP-Infrastruktur mit einem Durchschnittswert von 64kbit je Nutzkanal.
Daraus ergibt sich folgende Zuordnung:
- bis 128kb Bandbreite: Block 0-9
- bis 256kb Bandbreite: Blockgröße z.B. 0-29*
- bis 512kb Bandbreite: Blockgröße z.B. 0-*
- bis 512kb auf Antrag: Blockgröße 0-99 *
- bis 1024kb Bandbreite: Blockgröße z.B. -0 bis -199 *
- bis 2048kb Bandbreite: Blockgröße z.B. -0 bis -499 *
* Bei Bestellungen dieser Blockgröße müssen Sie ausdrücklich bestätigen, dass die benötigte Bandbreite vorhanden ist. Wir behalten uns das Recht vor, einen Nachweis (z.B. DSL-Rechnung) zu verlangen.
Date added: Thursday, 05 October 2006
Last revised: Friday, 13 February 2009
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